In Zug, Bus oder Flugzeug können die wegen der COVID-19-Pandemie geltenden Abstandsregeln nicht immer umgesetzt werden. Besonders Urlauber und Geschäftsreisende greifen deshalb noch öfter als vor der Pandemie zu Desinfektionsmitteln. Dabei sollten sie wissen, dass nicht jedes frei verkäufliche Hygienemittel gegen Viren hilft und dass Oberflächen nicht immer unbedingt desinfiziert werden müssen. Die Apothekerkammer Niedersachsen erläutert, worauf Reisende und Daheimbleibende bei der Wahl eines Desinfektionsmittels achten sollten, sowie wann und wie man sie wirksam anwendet.
Andere und sich selbst schützen
Obwohl die Coronavirus-Infektionszahlen hierzulande momentan vergleichsweise niedrig sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass jemand das
Virus in sich trägt und möglicherweise unbemerkt weitere Personen infiziert. Deshalb ist jeder dazu angehalten, andere und sich selbst zu schützen, indem sie oder er einen Mindestabstand von anderthalb Metern einhält, in geschlossenen Räumen einen Mund-Nasen-Schutz trägt und sich regelmäßig die Hände wäscht. Doch was ist zu tun, wenn gerade kein Waschbecken zu finden ist? In solchen Fällen empfiehlt es sich, ein geeignetes Händedesinfektionsmittel von guter Qualität zu nutzen. Nicht ohne Grund griff der Gesetzgeber jüngst auf die etablierte Apothekenqualität zurück und ließ per Allgemeinverfügung zu, dass Desinfektionsmittel innerhalb der Pandemie in Apotheken hergestellt werden dürfen. Diesem Qualitätsstandard dürfen auch die Verbraucher vertrauen.
Mittel der Wahl riechen nach Alkohol und kühlen
Qualitativ hochwertige Händedesinfektionsmittel kann man an ihrem Geruch erkennen. Sie riechen deutlich nach ihren Hauptinhaltsstoffen, etwa nach den Alkoholen Isopropanol oder Ethanol. Charakteristisch ist zudem ein kühlendes Gefühl, das durch die Verdunstungskälte des Alkohols auf der Haut versursacht wird. Verbreitet ein Präparat einen Chlorgeruch, darf es nicht für die Hände eingesetzt werden. Möglicherweise enthält es Natriumhypochlorit und kann somit die Haut reizen. Vorsicht ist auch bei Mitteln geboten, die die Haut wie Wasser benetzen, nicht abtrocknen und nicht alkoholisch riechen.
Antibakterielle Gele unwirksam gegen Viren
Zur Desinfektion von intakter Haut eignen sich also Alkohole wie Ethanol und Isopropanol. Deren Mischungsverhältnis entscheidet, wie ein Mittel wirkt. Achtung: Wunden dürfen nicht mit diesen Substanzen desinfiziert werden, denn sie verursachen Hautirritationen und starkes Brennen. Gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2), das zur Gruppe der sogenannten behüllten Viren gehört, lassen sich Mittel einsetzen, die als „begrenzt viruzid“ oder „viruzid“ bezeichnet werden. Während Erstere üblicherweise nur behüllte Viren beseitigen, töten Zweitere sowohl behüllte als auch unbehüllte Viren ab. Beliebte Hygiene-Handgele, auf denen „antibakteriell“ oder „bakterizid“ zu lesen ist, wirken nur gegen
Bakterien und nicht gegen Viren.
Einwirkzeit und Menge beachten
Um die richtige Wirkung zu erzielen, müssen Händedesinfektionsmittel korrekt gehandhabt werden. Je nach Präparat sollte es im Alltag beispielsweise mindestens 30 Sekunden einwirken oder auch zwei Mal 30 Sekunden. Über die korrekte Dauer informiert der Apotheker des Vertrauens. Damit man eine ausreichende Menge nimmt, empfiehlt die Apothekerkammer Niedersachsen die eigene Hand als Maß: Die Kuhle der hohlen Hand sollte vollständig mit Lösung gefüllt sein. Nun sollte diese nach einem festen Schema verrieben werden. Dabei sind die Fingerzwischenräume, der Daumen, die Fingerkuppen und die Handgelenke nicht zu vergessen.
Oberflächendesinfektion für Erkrankte und Risikopatienten
Ob draußen oder drinnen: Sollen sich Viren auf Oberflächen nicht verbreiten, ist es am wichtigsten, die Bereiche mit Reinigungsmitteln angemessen zu säubern. Eine routinemäßige Flächendesinfektion außerhalb von Krankenhäusern, Laboren und Lebensmittelbetrieben empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) dagegen auch in der aktuellen Pandemie nicht. Ausgenommen hiervon ist das häusliche Umfeld von Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind sowie von Personen, deren Ansteckungsrisiko beispielsweise wegen einer Krankheit, einer Immunschwäche oder einer Chemotherapie besonders hoch ist. Diejenigen, die diese Patienten versorgen, müssen eine konsequente Handhygiene befolgen. Außerdem sollten sie Oberflächen im Sanitärbereich, Türklinken, Handläufe, Lichtschalter und Tische sowie Fußböden desinfizieren. Dabei kommen teilweise andere Wirkstoffe als bei der Händedesinfektion zum Einsatz: Neben Alkoholen wie Isopropanol werden quartäre Ammoniumverbindungen, die häufig in Desinfektionsmitteln enthalten sind, Aldehyde und andere Reinigungsmittel verwendet. Angehörige, die sich dauerhaft um Risikopatienten kümmern, können bei der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse monatliche Pflegehilfsmittel beantragen, die unter anderem Flächen- und Händedesinfektionsmittel beinhalten.
Wischen verträglicher und wirksamer als sprühen
Es gibt Desinfektionsmittel, die zwar sowohl für die Hände- als auch für die Flächendesinfektion deklariert sind, bei denen jedoch besondere Vorsicht geboten ist. Sie enthalten kritische Inhaltsstoffe, die in höheren Konzentrationen nach Gefahrstoffverordnung als gesundheitsgefährdend und hautreizend eingestuft sind. Darüber hinaus sollte man mit Sprühpräparaten behutsam umgehen. Beim Versprühen können die Aerosole eingeatmet und die Schleimhäute gereizt werden. Eine sogenannte Scheuer-Wischdesinfektion mit Tuch und Desinfektionsmittel oder mit bereits getränkten Tüchern ist zum einen verträglicher und zum anderen laut RKI wirksamer als eine Sprühdesinfektion.
Desinfektionsmittelherstellung in Apotheken nur vorübergehend?
Mit der Ausbreitung des Coronavirus in den vergangenen Monaten stieg auch die Nachfrage nach Desinfektionsmitteln rasant an. Weil industriell gefertigte Produkte teilweise nicht mehr geliefert werden konnten, erlaubte eine behördliche Allgemeinverfügung, bestimmte Mittel zur Händedesinfektion, sogenannte Biozide, gemäß EU-Biozidverordnung in Apotheken herzustellen. Was bis dato nicht zulässig war, gestattete nun die Bundesstelle für Chemikalien, die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ansässig ist. Im Zuge dessen wurde es Apotheken außerdem erlaubt, Alkohol steuerfrei zu verwenden. Während dies nun verlängert bis 31. Dezember 2020 genehmigt wird, dürfen Flächendesinfektionsmittel wiederum nur bis Ende September und Händedesinfektionsmittel bis 6. Oktober 2020 in den Apotheken hergestellt werden. Um weiterhin zuverlässig, sicher und gefahrlos Desinfektionsmittel in der Apotheke herstellen zu können, müssen die Ausnahmeregelungen verlängert oder dauerhafte Änderungen umgesetzt werden.