Verantwortungsvolles Arbeiten im Garten - Pflanzenschutz  und Gesundheit pixerlio.de/Ingrid Nickel

Verantwortungsvolles Arbeiten im Garten - Pflanzenschutz und Gesundheit

Ob Rosenrost oder Blattläuse, Spinnmilben oder Feuerbrand: Gegen alles, was in der jetzt beginnenden Gartensaison Zierpflanzen oder Gemüse befallen kann, gibt es Spritzmittel, die zumeist chemische Wirkstoffe enthalten. Mit ihnen rücken Hobby- und Kleingärtner allem zu Leibe, was ihren liebvoll gepflegten Pflanzen schaden und deren Erträge beeinträchtigen könnte. Dabei sollte die eigene Gesundheit nicht vergessen werden…

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt in diesem Zusammenhang vor unsachgemäßem Vorgehen: Alle Pflanzenschutzmittel müssen zugelassen sein, und zwar speziell für den Gebrauch in Haus- und Kleingärten. Über die Eignung der Mittel entscheidet das BVL. Dosierbarkeit und Kindersicherheit sind wichtig, um Unfälle zu vermeiden.

 

Auch der Benutzer selbst trägt Verantwortung: Er muss die Mittel nur gegen die angegebenen Pflanzenkrankheiten und -schädlinge einsetzen und die Hinweise zu Gebrauch und Dosierung auf der Verpackung genau einhalten. Auf befestigten Flächen (Wege, Terrassen, Garageneinfahrten) ist der Einsatz von Spritzmitteln verboten, da sie nicht in den Boden einsickern und in voller Menge in das Abwassersystem eingetragen werden.

 

Fachkundige Beratung durch den Verkäufer, der hierfür geschult sein muss, verhindert versehentliche Fehler. Im Fachgeschäft kann der Kunde auch Hinweise auf nicht-chemische Mittel erhalten, die oft ähnliche Effekte wie chemische Wirkstoffe ermöglichen, aber keine Umweltgefährdung hervorrufen. Werden die Mittel im Internet erworben, fehlt diese fachkundige Beratung. Das BVL warnt vor dem Kauf von Großpackungen für Profi-Anwender. Solche Mittel dürfen in Haus- und Kleingärten nicht verwendet werden.

 

Schließlich müssen Pflanzenschutzmittel kindersicher und sachgemäß gelagert und Restmengen und leere Behälter fachgerecht entsorgt werden. Dazu gehört, dass keine Reste über Gullys, Toiletten oder Abwasserleitungen in den Wasserkreislauf gelangen dürfen. Für genaue Hinweise steht beim BVL eine Online-Datenbank zur Verfügung. Auch die Stellen des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes in den Bundesländern helfen mit Informationen.