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Wie finanziert sich eine private Krankenversicherung?

Private Krankenversicherungen bilden neben den gesetzlichen Krankenkassen die zweite große Säule des deutschen Gesundheitssystems. Nur rund 10 Prozent der Deutschen sind privat versichert, darunter fallen Gutverdiener, Beamte und Selbstständige. Die Finanzierung einer privaten Krankenkasse unterscheidet sich von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Private Krankenversicherungen kommen im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen ohne staatliche Zuschüsse aus. Eine private Krankenversicherung finanziert Leistungen über die Beiträge der Versicherten. Diese werden von der Versicherung gewinnbringend auf dem Kapitalmarkt angelegt und verzinst, um daraus die medizinische Versorgung der Versicherten zu garantieren. Auch soll mit der Verzinsung Beitragserhöhungen ab dem Rentenalter entgegengewirkt werden.

Mit steigendem Alter erhöhen sich auch die Versicherungsansprüche, denn ältere Menschen werden öfter krank. Aus diesem Grund bauen die privaten Krankenversicherungen sogenannte Altersrückstellungen auf. Das bedeutet, junge Versicherte bezahlen im Vornherein mehr, um sich für das Alter abzusichern. In diesem Fall spart der Versicherte nicht für sich selbst an, sondern zahlt in einen großen Topf ein. Dieser kommt – nach dem Solidaritätsprinzip – später der gesamten Altersgruppe zugute. Dieser Teil ist der einzige solidarische Teil einer privaten Krankenkasse.

Seit Januar 2000 gilt für alle Neukunden einer privaten Krankenversicherung der sogenannte 10-Prozent-Zuschlag auf die erhobenen Beiträge. Neue Versicherte müssen ab dem Zeitpunkt zehn Prozent mehr Beiträge zahlen. Bei Bestandskunden wurde der Betrag Jahr für Jahr um zwei Prozent aufgestockt, bis nach fünf Jahren ebenfalls die zehn Prozent erreicht wurden. Dieser Zuschlag trägt ebenfalls zur Finanzierung bei, vor allem sollen dadurch die Beiträge für privat Vollversicherte im Alter stabil gehalten werden.

Private Krankenversicherung: Jeder Versicherter kommt für sich selbst auf

Gesetzliche Krankenversicherungen handeln solidarisch: Beiträge werden individuell nach dem Einkommen berechnet, derzeit sind das 15,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Allen Versicherten ist die gleiche Leistung garantiert. Nach dem Solidaritätsprinzip tragen junge Versicherte einen Teil der Kosten der Älteren mit, die häufiger eine ärztliche Behandlung benötigen.

Das ist bei privaten Krankenversicherungen nicht der Fall. Hier kommt jeder Versicherte für sich selbst auf. Solidarische Ansätze werden – mit Ausnahme des oben genannten – nicht verfolgt.

Die Beiträge bei einer privaten Krankenversicherung werden individuell nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen berechnet. Das heißt konkret, je mehr der Versicherte zu zahlen bereit ist, desto mehr Leistungen kann er in Anspruch nehmen. Bei gesetzlichen Krankenkassen werden Kinder kostenlos mitversichert. Bei privaten Versicherungen muss für Kinder extra gezahlt werden.

Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung teilen sich auch bei der privaten Krankenversicherung Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrags, allerdings nicht mehr als den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Derzeit liegt der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens. Der aktuelle Höchstbeitrag beträgt 295,65 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung wird mit maximal 41,51 Euro im Monat bezuschusst.

Private Krankenversicherung: Leistung steigt mit dem Beitrag

Bei privat Versicherten stellt der Arzt seine Rechnung direkt an den Patienten. Diese treten bei ärztlichen Behandlungen in Vorkasse und bekommen die Kosten erst im Nachhinein von der Krankenkasse erstattet. Allerdings kann ein Arzt für die gleiche Leistung bei einem privat Versicherten das dreieinhalbfache des Preises abrechnen, den die gesetzliche Krankenkasse bezahlt.

Der Arzt kann die Leistungen ermöglichen, die ein privat Versicherter wünscht. Ob die Kosten von der Krankenkasse erstattet werden, ist individuell vertraglich nach dem Tarif geregelt – eben je nachdem, wie viel Beiträge gezahlt werden.

 

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