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Früheinsetzender Hörverlust bei Kindern

Gehörverlust im Kindesalter hat schwerwiegende Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung. Dazu gehören der Spracherwerb, sowie zentrale soziale Kompetenzen. Heutzutage gibt es zum Glück zahlreiche Behandlungsmethoden, welche das Hörvermögen in akzeptablen Rahmen wiederherstellen können und den Kindern einen vielversprechenden Lebenseinstieg ermöglichen. Nach der Erkennung beginnt jedoch der Wettlauf mit der Zeit.

Weltweit kommen auf 1000 Neugeborene schätzungsweise ein bis sechs Kinder, die bereits bei der Geburt schwerhörig sind. In der Regel gibt es zwei Zeitpunkte, zu denen die Gehörlosigkeit einsetzten kann.

Zeitpunkt des Hörverlustes

Der Verlust des Gehörsinns kann in den ersten Lebensjahren, entweder bevor das Kind zu sprechen gelernt hat (prälingual) oder danach (postlingual) einsetzen. Außerdem kann das Kind auch bereits gehörlos geboren werden. Dies kann durch erbliche Genmutationen, Probleme während der Schwangerschaft und der Geburt sowie nachteiligen pränatalen Behandlungen auftreten.

Die postlinguale oder auch erworbene Gehörlosigkeit tritt zumeist im späteren säuglings- oder Kindesalter auf, in dem bereits erste Spracherfahrungen gemacht wurden. Auslöser hierfür können Infektionen, wie Meningitis sein. Außerdem bringen typische Kinderkrankheiten, sprich Masern, Mumps oder eine Mittelohrenentzündung das Risiko für einen Hörverlust mit sich. Darüber hinaus können auch Kopfverletzungen oder Traumata zu einem verspäteten Verlust des Gehörs führen.

Folgen für das Kind

Ein frühzeitiger Verlust des Gehörs hat für die Kinder weitreichende Auswirkungen. Je nach Grad der Gehörlosigkeit wird die Sprachentwicklung (Wortschatzbildung) verzögert oder vollkommen verhindert. Gleichermaßen gilt das für die kognitiven Fähigkeiten (Wahrnehmen, Erkennen und Denken) des Nachwuchses. Zudem leidet die soziale Anpassung unter der Hörschädigung.

Zwei Arten von Hörverlust

Aufgrund der Ursachen der Gehörlosigkeit lässt sich der Hörverlust in zwei Kategorien einteilen. Eine Schallleitungs-Hörminderung wird auf Probleme am Außen- oder Mittelohr zurückgeführt. Diese Komplikationen sind für den Gehörsinn selbstlimitierend und üblicherweise temporär. Es wird eine leichte bis mittelschwere Schwerhörigkeit hervorgerufen, die sich meist durch chirurgische oder medizinische Eingriffe beheben lässt.

Die andere Kategorie beinhaltet sensorineurale Hörverluste (Schallempfindungsstörungen). Sie werden durch Probleme im Innenohr ausgelöst, die an der Cochlea (Gehörschnecke) oder unmittelbar am Hörnerv lokalisiert sind. Im Vergleich zum Hörverlust aufgrund einer Schallleitungsstörung, handelt es sich bei dem sensorineuralen um einen permanenten Hörverlust. Zur Behebung wird eine akustische Verstärkung oder ein sogenanntes Cochlea-Implantat (CI) nötig. Darüber hinaus erfordert die Behandlung begleitende fachliche Maßnahmen zur Gehör-und Sprachrehabilitation.

Hilfe durch Primärprävention

Bleibt der Hörverlust zu lange unentdeckt kann es dazu kommen, dass die Hörschädigung nicht mehr erfolgreich behandelt werden kann. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig die Fehler der Gehörfunktion zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um einen optimalen Erfolg zu gewährleisten.

Hierzu gibt es spezielle Screening Programme, die den Hörverlust bei Neugeborenen und Säuglingen feststellen können. Bereits die Hälfte aller Fälle von Hörverlust oder Minderung lassen sich durch Primärprävention vermeiden.  Ein weiterer Großteil der übrigen Fälle kann durch Sekundärmaßnahmen behandelt werden.

Empfohlen wird, bei kongenitalem Hörverlust (aufgrund einer Erbanlage bereits vor der Geburt vorhanden) bereits innerhalb der ersten beiden Lebensjahre Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen, um eine akzeptable Wiederherstellung zu ermöglichen. Die  Ärzte sind stets darauf bedacht, die Ausmaße des Hörverlustes auf ein Minimum zu reduzieren.

Was folgt auf die Feststellung des Hörverlustes?

Nach der Diagnose erfolgt der Lösungsweg meistens in fünf Schritten: Auswahl, Verifizierung, Anpassung, Validierung und Nachuntersuchung.


  • In der ersten Phase  stellt man die mangelnde Kommunikationsfähigkeit des Säuglings fest. Die Hörstörung des Kindes wird sodann angepasst und eine Auswahl der Otoplastik (Art der Ohrenkorrektur) und letztendlich der Hörsysteme getroffen, die dem Problem des Säuglings entgegenwirken.

  • Anschließend werden diese, basierend auf Messungen der Hörintensität des Kindes, verifiziert. Dazu werden Werte des Hörsystems genutzt, um den individuellen Hörumfang des Säuglings festzustellen. Es wird also getestet, ob die Hörbarkeit von Sprache gegeben ist.

  • Daraufhin folgt die Anpassung des Gerätes. Hierzu werden die Eltern konkret mit einbezogen und über den Nutzen, das korrekte Anbringen und Entfernen sowie die Pflege des Hörsystems informiert.

  • Eine erste Bilanz wird im vierten Schritt, der Validierung oder auch Nutzungsnachweis gezogen. Hier wird festgestellt, ob und in welchem Ausmaß das  Hörsystem tatsächlich hilft. Dies geschieht mit Hilfe von Messungen der Sprachwahrnehmung. Je nach Alter des Kindes werden lediglich Beobachtungsberichte seitens der Eltern und Ärzte ausgewertet. Die Sprech- und Sprachentwicklung gibt nicht zuletzt Aufschluss darüber, inwiefern das Hörsystem tatsächlich hilft.

  • Die Nachuntersuchungen sind lediglich eine Kontrollmaßnahme zur Überwachung der Funktionstüchtigkeit der Hörhilfe. Kinder unter zwei Jahren sollten in der Regel alle drei Monate auf die Funktionstüchtigkeit des Hörsystems untersucht werden. Für Kinder zwischen zwei und sechs Jahren ist ein Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen, ehe es anschließend und bei unauffälligem Verlauf nur noch alljährlich zur Nachuntersuchung geht.