So finanzieren sich gesetzliche Krankenkassen
Die Finanzierung einer gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf drei Säulen. Sie setzt sich aus Beiträgen, Bundeszuschüssen und Zusatzbeiträgen zusammen. Beiträge und Bundeszuschüsse werden im Gesundheitsfond gesammelt und anschließend an die Krankenkassen verteilt. Zusatzbeiträge werden direkt von den Versicherten an die Krankenkasse abgeführt.
Gesetzliche Krankenkasse – Beiträge
Die Beiträge, die die Versicherten einer gesetzlichen Versicherung zu entrichten haben, sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Sie betragen derzeit 15,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen, also Arbeitslohn, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge wie beispielsweise Betriebsrenten oder Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für alle Versicherten im Jahr 2014 bei 48.600 Euro jährlich beziehungsweise 4.050 Euro monatlich. Das heißt, wer mehr als die genannten Beträge verdient, muss keine höheren Beiträge zahlen.Bei Angestellten werden 7,4 Prozent des Beitrags vom Arbeitgeber getragen, der Arbeitnehmer muss 8,2 Prozent des Beitrags entrichten. Selbstständige müssen den Gesamtbetrag selbst aufbringen.
Gesetzliche Krankenkasse – Bundeszuschüsse
Die zweite Einnahmequelle für gesetzliche Krankenkassen sind Bundeszuschüsse. Aus Steuermitteln werden diese an die Krankenkassen gezahlt, damit diese versicherungsfremde Leistungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern (bis zum 25. Lebensjahr) oder die Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft. Für das Jahr 2014 werden 10,5 Milliarden Euro für Bundeszuschüsse locker gemacht. Ab 2017 sind 14,5 Milliarden jährlich gesetzlich festgelegt.Gesetzliche Krankenkasse – Gesundheitsfond
Seit 2009 gibt es in Deutschland den Gesundheitsfonds. Dieser ist im Grunde keine eigene Einkommensquelle, sondern der Topf, in den alle Beiträge und Bundeszuschüsse fließen. Aus diesem Topf erhalten die Krankenkassen dann einen Pauschalbetrag für jeden Versicherten. Zu- oder Abschläge gibt es für die gesetzlichen Krankenkassen nach Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko ihrer Versicherten. Eine Krankenkasse mit vielen jungen und gesunden Mitgliedern bekommt weniger aus dem Gesundheitsfond als eine mit vielen alten und kranken. So soll die Versorgung mit Standardleistungen für alle Versicherten gewährleistet sein.Zusätzlich wird den Krankenkassen Geld aus dem Gesundheitsfond zugesprochen, damit ihre administrativen Aufwendungen gedeckt sind.