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Wie finanziert sich eine gesetzliche Krankenversicherung?

In Deutschland muss jeder krankenversichert sein. Um das zu erfüllen, gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten: Entweder man versichert sich privat oder man kommt bei einer gesetzlichen Krankenkasse unter. Im Falle einer Erkrankung übernehmen die Krankenversicherungen in der Regel die Kosten für die Behandlung – zumindest teilweise. Damit sie das tun können, müssen sie Einnahmen generieren, aber wie?

So finanzieren sich gesetzliche Krankenkassen


Die Finanzierung einer gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf drei Säulen. Sie setzt sich aus Beiträgen, Bundeszuschüssen und Zusatzbeiträgen zusammen. Beiträge und Bundeszuschüsse werden im Gesundheitsfond gesammelt und anschließend an die Krankenkassen verteilt. Zusatzbeiträge werden direkt von den Versicherten an die Krankenkasse abgeführt.

Gesetzliche Krankenkasse – Beiträge

Die Beiträge, die die Versicherten einer gesetzlichen Versicherung zu entrichten haben, sind im Sozialgesetzbuch geregelt. Sie betragen derzeit 15,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen, also Arbeitslohn, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge wie beispielsweise Betriebsrenten oder Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für alle Versicherten im Jahr 2014 bei 48.600 Euro jährlich beziehungsweise 4.050 Euro monatlich. Das heißt, wer mehr als die genannten Beträge verdient, muss keine höheren Beiträge zahlen.

Bei Angestellten werden 7,4 Prozent des Beitrags vom Arbeitgeber getragen, der Arbeitnehmer muss 8,2 Prozent des Beitrags entrichten. Selbstständige müssen den Gesamtbetrag selbst aufbringen.

Gesetzliche Krankenkasse – Bundeszuschüsse

Die zweite Einnahmequelle für gesetzliche Krankenkassen sind Bundeszuschüsse. Aus Steuermitteln werden diese an die Krankenkassen gezahlt, damit diese versicherungsfremde Leistungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern (bis zum 25. Lebensjahr) oder die Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft. Für das Jahr 2014 werden 10,5 Milliarden Euro für Bundeszuschüsse locker gemacht. Ab 2017 sind 14,5 Milliarden jährlich gesetzlich festgelegt.

Gesetzliche Krankenkasse – Gesundheitsfond

Seit 2009 gibt es in Deutschland den Gesundheitsfonds. Dieser ist im Grunde keine eigene Einkommensquelle, sondern der Topf, in den alle Beiträge und Bundeszuschüsse fließen. Aus diesem Topf erhalten die Krankenkassen dann einen Pauschalbetrag für jeden Versicherten. Zu- oder Abschläge gibt es für die gesetzlichen Krankenkassen nach Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko ihrer Versicherten. Eine Krankenkasse mit vielen jungen und gesunden Mitgliedern bekommt weniger aus dem Gesundheitsfond als eine mit vielen alten und kranken. So soll die Versorgung mit Standardleistungen für alle Versicherten gewährleistet sein.

Zusätzlich wird den Krankenkassen Geld aus dem Gesundheitsfond zugesprochen, damit ihre administrativen Aufwendungen gedeckt sind.

Gesetzliche Krankenkasse – Zusatzbeiträge

Aufgrund der momentan guten finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenkassen, werden für das Jahr 2014 keine Zusatzbeiträge eingefordert. Sollten die Zuteilungen aus dem Gesundheitsfonds einmal nicht zur Deckung der Kosten reichen, müssen die Krankenkassen solche aber erheben. Wie hoch diese Beiträge ausfallen, legt jede Krankenkasse selbst fest. Einzig ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag wird vom Bundesministerium für Gesundheit in Absprache mit dem Finanzministerium festgelegt, da er Auswirkungen auf den Sozialausgleich hat. Die Zusatzbeiträge werden direkt von den Versicherten an die Krankenkasse gezahlt.

Gesetzliche Krankenkasse – Sozialausgleich

Sollte der durchschnittliche Zusatzbeitrag über zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen eines Versicherten liegen, würde die Differenz durch den Sozialausgleich beglichen. Wenn ab Januar 2015 das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FQWG) in Kraft tritt, wird kein Sozialausgleich mehr nötig sein, da eventuelle Zusatzbeiträge gehaltsabhängig festgelegt werden. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz bereits zugestimmt.