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Verbraucherfrage der Woche

Mit Grippe in die Notaufnahme?

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Antonia K. aus Leipzig fragt: Ich habe in den vergangenen Tagen von einigen Grippefällen gehört. Was ist eigentlich, wenn ich an einem Wochenende oder über die kommenden Feiertage an Grippe erkranke: Darf ich in die Notaufnahme eines Krankenhauses oder muss ich warten, bis mein Hausarzt die Praxis wieder öffnet?
Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung dazu:

Grundsätzlich gilt: Nur lebensbedrohliche Notfälle gehören in die Notaufnahme. Eine Grippeerkrankung ohne Komplikationen ist kein Grund, um in die Notaufnahme zu gehen. Das überlastet die Krankenhäuser und sorgt für lange Wartezeiten. Ohne ausreichenden Hygieneschutz, etwa in Form eines Mundschutzes, könnten sich die Viren zudem auf andere Patienten übertragen.

Am besten ist es, die Grippe zu Hause auszukurieren. Es sei denn, das Fieber steigt auf 40 Grad, der Erkrankte leidet an Atemnot oder sein Allgemeinzustand verschlechtert sich rapide. Ist die Praxis des Hausarztes dann geschlossen, erreichen Betroffene den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der kostenlosen Nummer 116117 rund um die Uhr. Medizinisch ausgebildetes Personal nimmt die Anrufe entgegen und gibt dem Anrufer Auskunft über die nächstgelegene Praxis, die Bereitschaftsdienst hat – oder vermittelt bei Bedarf auch einen Hausbesuch.
 

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