Bedenk-Sperrfrist bei Selbstzahler-Leistungen in Praxen Getty Images

Bedenk-Sperrfrist bei Selbstzahler-Leistungen in Praxen

Krankenkassen fordern zum Schutze der Patienten eine 24-stündige Bedenkfrist, die die Ärzte ihnen einräumen müssen, wenn sie Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) anbieten.

Eine Zahnreinigung, ein zusätzlicher Gebärmutter-Ultraschall oder Maßnahmen zur Früherkennung vom Grünen Star. All diese Leistungen kosten den Patienten Selbstzahlungen, die die Krankenkassen nicht übernehmen. In den meisten Praxen wird der Patienten direkt von der anstehenden Untersuchung gefragt, ob er diese zusätzlichen Leistungen haben möchte und auch über die selbst zuzahlenden Beiträgen aufgeklärt. Gewöhnlich werden diese Extraleistungen auch sogleich durchgeführt.

Bedenklich finden dies die Krankenkassen, so berichtet "N24". Führten solche Untersuchen, Kritikern zufolge, doch zumeist zu fehlerhaften Befunden und stellen unnötige Eingriffe dar. Deswegen fordert der der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nun eine 24-stündige Sperrfrist nach Angebot von IGeL-Untersuchungen. Der Patient könnte sich auf diese Weise in der Zwischenzeit informieren und dann eine Entscheidung fällen.

Mehr dazu lest Ihr hier: http://www.n24.de/news/newsitem_8108303.html

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