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Tattoos – das sollte man beachten, wenn man sich stechen lässt

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in einer Pressemitteilung Empfehlungen gegeben, was Leute beachten sollten, die mit dem Gedanken spielen sich ein Tattoo stechen zu lassen.

•    Keine Haftung bei Komplikationen: Professionelle Tätowierer sollten Kunden vor dem ersten Stich ausführlich mündlich und schriftlich über mögliche Risiken, Komplikationen, Allergien und Tattoo-Wundpflege informieren. Künftige Tattoo-Träger müssen im Gegenzug Folgekosten auftretende Komplikationen oder für Tattoo-Entfernungen ganz oder größtenteils selbst zahlen. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel hierfür keine Kosten.

•    Keine Tattoos für Risikogruppen: Für Schwangere oder Patienten, die Antibiotika oder immunschwächende Medikamente einnehmen, ist die Tattoo-Prozedur aufgrund des Infektionsrisikos ungeeignet. Bei Herzerkrankungen, Diabetes oder Blutgerinnungsstörungen ist ebenfalls von einer Tätowierung abzuraten. Dies gilt auch bei einer Neigung zu Allergien, Ekzemen oder offenen Wunden. Vorsicht gilt auch bei einer Nickel-Allergie, da der vielfach hautunverträgliche Stoff bislang in vielen untersuchten Tattoo-Farben gefunden wurde.

•    Sterile Hygiene im Studio: Der Körperschmuck sollte von einem Experten aufgetragen werden, der eine Hygieneschulung absolviert hat und penibel auf Sauberkeit achtet. Denn bei unsachgemäßen Nadelstichen ist die Entzündungs- und Verletzungsgefahr groß. Mangelnde Hygiene kann HIV-, Hepatitis- oder andere Infektionen auslösen. Stechwillige sollten vor einer Behandlung fragen, ob im Studio ein separater Raum mit abwischbaren Oberflächen und Liegen mit frischen Einwegtüchern vorhanden ist und ob sterile Nadeln und Instrumente verwendet werden. Der Tätowierer sollte auch nur zu sterilen Einmal-Farbtuben greifen. Das Wasser zum Verdünnen der Farben sollte ebenfalls aus sterilen Einwegpackungen stammen.

•    Stiche und Farben haben es in sich: Durch die Stichelei mit der Tätowiernadel in tieferliegende Hautschichten können Entzündungen, Allergien und bleibende Hautschädigungen auftreten. Einige Tattoo-Tinten weisen allergieauslösende Stoffe oder problematische Azofarbstoffe auf. In einigen gelben Tinten wurden zum Beispiel Cadmiumsalze nachgewiesen, die bei Sonnenbestrahlung starke Hautreizungen auslösen können. Schwarze Tinten, die vor allem den Ruß-Farbstoff „Carbon Black“ enthalten, sind häufig mit krebserregenden aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet.

•    Auf Prüfzertifikat bei Tattoo-Tinten achten: Gewissenhafte Körperkünstler benutzen nur unbedenkliche Farben mit Prüfzertifikat. Um auf Nummer sicher zu gehen sollten sich Anhänger des farbigen Körperkults vom Tätowierer ihrer Wahl schriftlich bestätigen lassen, dass die verwendeten Tinten den gültigen Vorgaben entsprechen und keine krebserregenden aromatischen Amine, Nitrosamine, PAK oder Schwermetalle enthalten. Chargennummern auf den vorgelegten Zertifikaten und dem Tintenbehältnis müssen übereinstimmen. Die Farben sollten zudem mindestens Name und Anschrift des Herstellers, sämtliche Inhaltsstoffe, die Chargennummer, ein Mindesthaltbarkeitsdatum und Angaben zur Haltbarkeit nach dem Öffnen tragen.

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale NRW


 

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