Die Geschichte der Vogelgrippe
Jahrzehnte lang trat die Vogelgrippe nur selten auf. Bis man im den Jahren 1999 und 2000 auf mehrere Krankheitsausbrüche auf europäischen Boden aufmerksam wurde. In den folgenden Jahren waren unter anderem Italien, Belgien, die Niederlande und auch Deutschland von der Seuche betroffen. Seit Juli 2005 kam es außerdem zu weiteren Ausbrüchen im amerikanischen, asiatischen und europäischen Raum. Der erste menschliche Todesfall ereignete sich bei einem Jungen in Hongkong im Jahre 1997. Weitere bekannte und von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) bestätige Zusammenhänge zwischen dem Virus und Todesfällen gab es im Jahre 2004. Hier starben zwei Erwachsene und ein Kind aus Vietnam.
Was ist Vogelgrippe?
Die aviäre Influenza, also Vogelgrippe oder auch Geflügelpest genannt, ist eigentlich eine Tierseuche. Sie kann jedoch in abgewandelter Form auch auf den Menschen übertragbar und, wie gesehen, sogar tödlich sein. Zwar werden die Bezeichnungen „Vogelgrippe“ und „Geflügelpest“ im Volksmund gerne als Synonyme verwendet, eigentlich stellt die Geflügelpest jedoch einen besonders pathogenen (schweren) Verlauf der Krankheit dar. Ihren Namen hat diese Grippeform, weil sie hauptsächlich Hausgeflügel, wie Hühner und Puten, befällt. Bei den gefährlicheren Virusstämmen (H5 und H7), verbreitet sich die Krankheit binnen Stunden. Beobachtungen zufolge können innerhalb weniger Tage alle Tiere einer Farm erkranken und an der Geflügelpest verenden.
Symptome und Ansteckung der Vogelgrippe beim Menschen
Gemäß den Angaben der WHO können die hochpathogenen Viren des Subtyps A/H5N1 vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Es gibt jedoch noch weitere für den Menschen gefährliche Subtypen, wie den A/H7N7. Typische Symptome sind dabei ein sehr abrupter Krankheitsbeginn mit begleitendem Fieber, heftigem Husten bis hin zu Atemnot. Übertragen wird die Krankheit durch den direkten Kontakt mit kranken Tieren, deren Ausscheidungen und anderen Sekreten sowie den Kontakt oder den Verzehr von rohen oder nicht vollständig gekochten Produkten erkrankter Geflügel.
Was passiert bei Verdacht einer Ansteckung?
Das Robert-Koch-Institut hat im Falle des Verdachtes auf Vogelgrippe eine Empfehlung ausgesprochen. Ein berechtigter Verdacht liegt vor, wenn man zunächst tatsächlich in den letzten 7 Tagen vor Erkrankung mit kranken Tieren im direkten Kontakt stand und gleichzeitig alle obengenannten Symptome aufzeigt. Hier gilt es, sofort einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen. Anhand von Nasen- und Rachenabstrichen wird die mögliche Ansteckung geprüft. Unabhängig von einem Labortest und dessen Ergebnissen, unterliegt jeder im Verdachtsfall einer sofortigen Meldepflicht an das Gesundheitsamt (§1 Aviäre-Influenza-Meldepflicht-Verordnung (AIMPV)). Verdachtspatienten müssen sofort Maßnahmen ergreifen, um das Risiko einer Übertragung zu minimieren. Hierzu gehört eine sorgfältige Händehygiene, genauso wie ein Mundschutz. Außerdem sollten große Menschenansammlungen gemieden werden. Bei einem positiven Befund werden die Patienten in der Regel in ein Krankenhaus gebracht und bis zur vollständigen Heilung unter Quarantäne gestellt. Es erfolgt zumeist eine Behandlung mit einem Neuraminidase-Hemmer (Hemmstoff, der die Verbreitung von Viren unterbindet).
Quellen:
Broschüre des Friedrich-Loeffler-Instituts - Klassische Geflügelpest: http://www.fli.bund.de/fileadmin/dam_uploads/broschueren/FB_AI_0603.pdf
Falldefinition des Robert-Koch-Instituts zur Vogelgrippe: http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/AviaereInfluenza/Falldefinition.pdf?__blob=publicationFile