Nach eingehender Prüfung und in Einzelfällen kann der Anbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken genehmigt werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn sämtliche anderen zumutbaren Behandlungsmethoden bereits ausgeschöpft sind. Außerdem dürfen keine anderen Personen Zugriff auf die Pflanzen haben.
Insgesamt fünf Schmerzpatienten hatten geklagt. Sie leiden unter chronischen Schmerzen, die sie mit Cannabis behandeln. Sie haben eine Genehmigung für den Erwerb von Cannabisblüten zu Therapiezwecken. Da die Kosten von 1000 Euro von den Krankenkassen nicht übernommen werden, haben sie Anträge für Eigenanbau beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt. Diese wurden abgelehnt. Die Antragssteller zogen vor Gericht. Nun haben drei der Kläger Recht bekommen.
Ihre Anträge müssen vom Bundesinstitut neu bewertet werden, die Genehmigung könne aber erteilt werden. Die anderen beiden Kläger erfüllen die Voraussetzungen für einen Selbstanbau von Cannabis nicht. Das Gericht befand, dass beim einen der Zugriff Dritter nicht ausgeschlossen werde kann, beim anderen noch alternative Behandlungsmöglichkeiten zum Einsatz kommen könnten.
Das Gericht hat in der Verhandlung deutlich gemacht, dass es um keine generelle Freigabe von Cannabis gehe.
Weitere Informationen zum medizinischen Gebrauch von Cannabis unter:
http://www.gesuendernet.de/service-und-wissen/medikamente-a-wirkstoffe/item/955-cannabis-eine-droge-als-medizin.html
Das Verwaltungsgericht in Köln hat heute entschieden, dass chronisch Kranke, denen einzig die illegale Droge Cannabis hilft, legal Marihuana anbauen dürfen. Selbstverständlich nur zu Therapiezwecken.