Mit der EU-Verordnung ist es ab dem 29.10.2014, nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist, für Hubschrauber nur noch erlaubt, in Kliniken mit entsprechend genehmigten Landeplätzen zu landen. Die Norm basiert auf den technischen Gegebenheiten älterer und weniger leistungsstarken Hubschraubern, wie sie zum Teil in anderen Ländern der EU zum Einsatz kommen. Aufgrund ihrer älteren Ausstattung benötigen diese einen flacheren Ein- und Abflugwinkel, sodass in Städten beispielsweise nur noch Dachlandeplätze zertifiziert werden könnten. Ein anderer Grund, warum viele Krankenhäuser die Norm nicht erfüllen können, ist die nicht gegebene Hindernisfreiheit in dicht besiedelten Gebieten.
Für Krankenhäuser, die die neuen EU-Anforderungen nicht erfüllen können, sieht die zukünftige Gesetzgebung daher eine Ausnahmeregelung durch sogenannte „Außenlandestellen im öffentlichen Interesse“ vor. An diesen nicht zertifizierten Landeplätzen sollen 100 Flugbewegungen pro Jahr gestattet werden, sofern bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Das macht also 50 Starts und 50 Landungen pro Jahr – eine Zahl, die schnell erreicht werden wird. Eine Verlegung auf bodengebundene Rettungsmittel sei laut Professor Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), alternativ möglich, ist jedoch in vielen Fällen für den Patienten belastender als ein Hubschraubertransport. Dazu kämen außerdem noch erhebliche Investitionen vor Ort.