Die Beiträge der Krankenkassen steigen stetig. Der Trend ist bei privaten (PKV) als auch bei den gesetzlichen (GKV) Krankenkassen über die letzten Jahre deutlich zu erkennen gewesen. Doch besonders Privatversicherte klagen über horrende Beitragssätze und fragen sich, wie man wohl zur gesetzlichen Krankenkasse zurückkehren kann. Hierauf gibt das „Hamburger Abendblatt“ heute eine Antwort.
Wir haben Euch die wichtigsten Bedingungen kurz zusammengefasst.
Gesetzlich versichert werden:
- alle Arbeitnehmer, die unter 55 Jahre alt sind (Rentner werden nicht mehr übernommen)
- alle Arbeitnehmer, die die Versicherungspflichtgrenze mit einem Bruttogehalt i.H.v. 50 850 Euro (Grenze für diese Jahr) und weniger unterschreiten
- alle, die bei Wiedereintritt in die GKV die Versicherungspflichtgrenze innerhalb der folgenden 12 Monate nicht wieder überschreiten
- Verheiratete Selbständige bei völliger Geschäftsaufgabe (dann kann man sich zunächst in der Familienversicherung des Ehepartners mitversichern und darf bei einer neuen Anstellung in der GKV bleiben)
- Nichtverheiratete Selbständige nach völliger Geschäftsaufgabe und neuer Anstellung
Mehr zum Thema lest Ihr hier: http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article2236696/Flucht-aus-der-privaten-Krankenversicherung.html
Hinweis: Der Artikel beinhaltet lediglich die groben Aspekten eine Rückkehr in die GKV. Alle Regelungen im Detail erfragt Ihr bitte bei den Krankenkassen selbst.