Hilfe, ich trage Brustimplantate! – Wichtige Tipps für Betroffene www.istockphoto.com/NadyaPhoto

Hilfe, ich trage Brustimplantate! – Wichtige Tipps für Betroffene

Viele Frauen mit Brustimplantaten sind in den letzten Wochen verunsichert worden. Die Schlagzeilen um den Silikonkissen-Hersteller PIP reißen nicht ab und geben Betroffenen alle Grund zur Sorge. Deswegen geben wir Euch vier wichtige Tipps, wie man als  Implantats-Trägerin vorgehen kann.

Woran erkenne ich, wer das defekte Implantat eingesetzt hat?

Grundsätzlich erhält man einen Implantatpass. Hier sind Herstellerdaten und Seriennummer der Implantate enthalten. Sollte der Pass nicht auffindbar sein, können sowohl die OP-Berichte als auch die Patientenakte bei der jeweiligen Praxis oder im Krankenhaus angefordert werden, denn bei solchen Akten besteht eine 30-jährige Aufbewahrungspflicht.

Was tue ich, wenn ich ein PIP-Implantat eingesetzt bekommen habe?

Es sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Dort wird per Ultraschall der Zustand der Silikonkissen geprüft. Sollte eine Entfernung der Kissen notwendig sein, werden diese ersetzt und die Patientin wird  in ein Nachsorgeprogramm aufgenommen.  Bei anderen Implantat-Marken sollte vorsichtshalber zumindest telefonisch Rücksprache mit dem behandelnden Arzt abgehalten werden, ob ein vorsorglicher Check nicht trotzdem Sinn macht.

Sind die fehlerhaften Implantate auch gefährlich, wenn sie nicht reißen?

Ja, auch dann stellen die Implantate ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar. Das billige Silikon besteht aus einer flüssigeren Konsistenz als hochwertige Modelle, so dass es unbemerkt austreten und das Brustgewebe beschädigen kann. Es kann unter anderem zu Entzündungen oder Reizungen kommen. Auch eine Verdickung der Lymphknoten ist möglich. Ein Krebsrisiko im Zusammenhang mit den Billigimplantaten konnte noch nicht mit Sicherheit festgestellt werde.

Muss ich die Kosten für einen erneuten Eingriff selbst tragen?

Bei Patientinnen, bei denen aus medizinischen Gründen Implantate eingesetzt wurden, übernehmen die Krankenkassen die vollen Kosten der Entfernung. Bei ästhetischen Operationen, die medizinisch nicht indiziert sind, müssen die Patientinnen die Kosten selbst tragen. Allerdings gibt es Ärzte und eine Zahl seriöser Hersteller, die signalisiert haben ihren Patientinnen zur Seite stehen zu wollen. Ist dies nicht der Fall, bleibt leider nur noch der Rechtsweg übrig.

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