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Cannabis aus der Apotheke - Wie ist die rechtliche Lage?

Medizinisches Cannabis – Was hat sich verändert?

Cannabis wird seit März 2017 als Arzneimittel gegen chronische Schmerzen und Krankheiten eingesetzt. Patienten können das Cannabis nun über ein Rezept in der Apotheke erhalten. Was sich bezüglich dessen sonst noch verändert hat, klärt der folgende Text.
Lediglich rund 1000 Personen erhielten bisher eine Ausnahmegenehmigung zur Einnahme von medizinischem Cannabis. Von der Legalisierung des medizinischen Hanfs sollen jedoch nun über 800.000 Patienten profitieren. Weiterhin müssen diese die Kosten für das Cannabis nicht mehr selbst übernehmen. Vor der Legalisierung übernahmen die Krankenkassen nur in Ausnahmefällen die Kosten für die Cannabisblüten aus der Apotheke. Das soll sich nun ändern. Die Krankenkassen werden künftig die Kosten übernehmen, insofern die Einnahme von Hanf die Symptome und Beschwerden des Patienten lindert und keine vorherigen Behandlungen angeschlagen haben. Für das Krankheitsbild selbst gibt es jedoch keine genaue Definition. Bei Krankheiten, wie Epilepsie, MS oder Borreliose hat die Bundesopiumstelle bereits Ausnahmegenehmigungen zum Erwerb von Cannabisblüten ausgestellt.

Wie bereits erwähnt, mussten die Patienten die medizinischen Cannabisprodukte bisher aus eigener Tasche zahlen. Dabei beliefen sich die Kosten teilweise auf bis zu 1.800 Euro im Monat. Um die Patienten finanziell zu entlasten, werden die Kosten seit März 2017 von den Krankenkassen übernommen. Diese dürfen die Kostenübernahme nur noch in bestimmten Ausnahmefällen verweigern. Damit die Kosten jedoch überhaupt übernommen werden, muss der Patient vorab einwilligen, seine Daten anonymisiert zu Forschungszwecken von Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auswerten zu lassen. Das lässt natürlich kritische Stimmen laut werden, die meinen, dass es beispiellos und kaum akzeptabel ist, dass Menschen, die Cannabis verschrieben bekommen wollen, an einer Studie teilnehmen müssen. Dies würde gegen die Gesetze des Datenschutzes verstoßen. Grund für die Studie sind die aktuell unzureichenden Studien zur Wirkungsweise von Cannabis bei vielen Krankheitsbildern. Durch die Studie sollen neue Erkenntnisse erlangt werden.

Doch nicht nur für die Patienten hat sich seit März einiges verändert. Auch Ärzte und Apotheken dürften sich auf viele Veränderungen einstellen. Ärzte dürfen Cannabis nun wie jedes andere Medikament verschreiben, wenn sie der Meinung sind, dass es dem Patienten besser hilft als eine alternative Therapie. Auch, wenn andere Therapien vorab nicht angeschlagen sind und dem Patienten geholfen haben, darf Cannabis verschrieben werden. Vor der Legalisierung des medizinischen Cannabis war das nicht so einfach möglich. Ärzte mussten ausführliche Beweise dafür liefern, dass Cannabis vom Patienten als Medikament benötigt wird. Nun dürfen sowohl Cannabisblüten, als auch Tropfen, Tabletten oder ähnliches verschrieben werden. Der Patient erhält dazu ein Rezept vom Arzt, über welches er sein Cannabisprodukt in der Apotheke abholen kann.

Vor dem Beschluss konnte nicht jede Apotheke Cannabis herausgeben. Ebenso, wie die Patienten, benötigten auch Apotheken, die Cannabisprodukte herausgeben wollten, eine Sondergenehmigung. Für diese mussten sie sich vorab registrieren lassen. Darauffolgend musste auch der Patient sich in der jeweiligen Apotheke registrieren lassen. Wollte er diese wechseln, musste die betroffene Apotheke weitere bürokratische Verfahren durchlaufen und Sondergenehmigungen einfordern. Dieser bürokratische Aufwand soll nun sowohl für die Patienten, als auch für die Ärzte und Apotheken wegfallen.

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