Neue EU-Norm könnte Luftrettung erschweren thinkstock
  • 03. Juni 2014
  • Redaktion
Der BDC warnt

Neue EU-Norm könnte Luftrettung erschweren

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Eine neue EU-Norm könnte in Zukunft die Luftrettung maßgeblich erschweren: Sollte die Norm durchgesetzt werden, könnten ab Oktober 2014 nur noch die Hälfte aller deutschen Krankenhäuser mit bisherigem Landeplatz von der Luftrettung angeflogen werden.

Die EU-Norm „965/2012“ fordert die luftrechtliche Zertifizierung von Landeplätzen nach hohen technischen Standards. Die EU will so die Sicherheit in der Luftrettung erhöhen. Die Reduzierung auf die Hälfte aller möglichen Landeplätze der Krankenhäuser birgt auf der anderen Seite jedoch Konsequenzen für Schwerverletzte, warnt der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC).

Mit der EU-Verordnung ist es ab dem 29.10.2014, nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist, für Hubschrauber nur noch erlaubt, in Kliniken mit entsprechend genehmigten Landeplätzen zu landen. Die Norm basiert auf den technischen Gegebenheiten älterer und weniger leistungsstarken Hubschraubern, wie sie zum Teil in anderen Ländern der EU zum Einsatz kommen. Aufgrund ihrer älteren Ausstattung benötigen diese einen flacheren Ein- und Abflugwinkel, sodass in Städten beispielsweise nur noch Dachlandeplätze zertifiziert werden könnten. Ein anderer Grund, warum viele Krankenhäuser die Norm nicht erfüllen können, ist die nicht gegebene Hindernisfreiheit in dicht besiedelten Gebieten.

Für Krankenhäuser, die die neuen EU-Anforderungen nicht erfüllen können, sieht die zukünftige Gesetzgebung daher eine Ausnahmeregelung durch sogenannte „Außenlandestellen im öffentlichen Interesse“ vor. An diesen nicht zertifizierten Landeplätzen sollen 100 Flugbewegungen pro Jahr gestattet werden, sofern bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Das macht also 50 Starts und 50 Landungen pro Jahr – eine Zahl, die schnell erreicht werden wird. Eine Verlegung auf bodengebundene Rettungsmittel sei laut Professor Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), alternativ möglich, ist jedoch in vielen Fällen für den Patienten belastender als ein Hubschraubertransport. Dazu kämen außerdem noch erhebliche Investitionen vor Ort.

Kein Grund zur Panikmache

Hoffmann erklärt weiter, dass es zurzeit keinen Anlass zur Panikmache gäbe: „Aufgrund der abgestimmten Kommunikation bei der Versorgung Schwerverletzter durch die Initiative TraumaNetzwerkDGU werden über 80 Prozent der Schwerverletzten, die nach ihrer Rettung mit dem Hubschrauber transportiert werden müssen, direkt in ein überregionales Traumazentrum eingeliefert. Diese Krankenhäuser der Maximalversorgung erfüllen bereits jetzt schon häufig die EU-Anforderungen an Hubschrauberlandeplätze.“ Trotz der EU-Norm ist die sichere und schnelle Versorgung durch die Luftrettung nach Einschätzung der DGU grundsätzlich gewährleistet.

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