Mobile Health: Krankenkasse bezuschusst den Kauf von Wearables getty images

Mobile Health: Krankenkasse bezuschusst den Kauf von Wearables

Zuschüsse für den Kauf Wearables und Fitnesstrackern – So wollen Krankenkassen ihre Mitglieder in Zukunft zu einer gesunden Lebensweise motivieren. Die erste Krankenkasse hat dies bereits umgesetzt.
Die Dokumentation der Herzfrequenz, des Blutdrucks, der Länge einer zurückgelegten Strecke mit Höhenmeter, Geschwindigkeit und Kalorienverbrauch - moderne Mobilgeräte machen dies möglich. 57 Prozent der Deutschen nutzen laut einer aktuellen Umfrage der Hannoverschen Lebensversicherung mindestens ein digitales Gesundheitsangebot.

Krankenkassen fördern Nutzung von E-Health-Angeboten

Nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Krankenkassen haben mittlerweile das Potenzial der mobilen Gesundheit erkannt. Neben zahlreichen von privaten und gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Gesundheits-Apps, unterstützen die Versicherer nun auch die Anschaffung der dafür nötigen Technik. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, bezuschusst die AOK Nordost als erste Krankenkasse Deutschlands den Kauf von sogenannten Wearables wie der Apple Watch mit 50 Euro. Die Voraussetzung: Das mobile Gerät muss Rückschlüsse über den Einfluss von Bewegung auf den Körper zulassen. Möchten Versicherte kostenpflichtige Gesundheits- und Fitness-Apps nutzen, stellt das „persönliche AOK-Gesundheitskonto“ dafür sogar 20 Euro im Jahr zur Verfügung.

Auch andere Krankenkassen wollen sich anschließen. So plant die Techniker Krankenkasse in Zukunft die Nutzung von Wearables und mobilen Gesundheitsangeboten mit Gutscheinen für gesundheitsbewusstes Verhalten der Mitglieder zu fördern. Versicherte sollen bei absolvierten Vorsorgeuntersuchungen keine Geldprämien mehr ausgeschüttet bekommen, sondern erhalten stattdessen Gutscheine von insgesamt bis zu 250 Euro im Jahr. Diese können sie dann unter anderem zum Kauf von Fitnessarmbändern einsetzen.


Datenschutzrechtliche Bedenken und möglicher Missbrauch

Ob dies im Einklang mit den rechtlichen Grundlagen liegt, prüft derzeit noch das Bundesverwaltungsamt. Die TK rechnet fest mit dessen Zustimmung. Ein möglicher Einwand: Es besteht Missbrauchsgefahr. Schließlich könne laut Bundesaufsicht nicht kontrolliert werden, ob das Versicherungsmitglied den Sport tatsächlich selbst betreibe und die Zuschüsse somit gerechtfertigt seien.

Auch in puncto Datenschutz gebe es Bedenken. Vor allem private Krankenkassen könnten die persönlichen Daten ihrer Mitglieder aus den Gesundheits-Apps in ihrem Sinne nutzen, sei es zur Berechnung möglicher Risikozuschläge oder um ihr Angebot auf das Gesundheitsprofil des App-Nutzers anzupassen, wie die Bundesbeauftrage für Datenschutz, Andrea Voßhoff, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärte. Allen Anwendern, die Fitness-Apps freiwillig herunterladen, rate sie deshalb, nicht unbedacht mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen und die kurzfristigen finanziellen Vorteile, welche die Datenoffenbarung vielleicht mit sich bringt, gegen die langfristigen Gefahren abzuwägen.

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