Elektronische Gesundheitskarte laut Ärzteverband ungültig TK

Elektronische Gesundheitskarte laut Ärzteverband ungültig

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Mittlerweile besitzen rund 60 Millionen der Deutschen eine neue elektronische Gesundheitskarte. Nun erhebt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schwere Vorwürfe gegen die Krankenkassen und fordert den Einzug der Karten. Laut einem Gutachten sind diese nämlich rechtswidrig, da die Fotos auf den Karten bislang nicht geprüft wurden.
Dem „Hamburger Abendblatt“ liegt ein Gutachten der KBV vor, das die Krankenkassen in eine unangenehme Lage bringt. Die KBV ist die wichtigste Ärzte-Organisation in Deutschland, dementsprechend belastend ist das Resultat des Gutachtens. "Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Ausstellung der eGK die Übereinstimmung des auf der eGK aufgedruckten Lichtbildes mit der Person des Inhabers der Karte sowie der zukünftig auf der eGK gespeicherten weiteren Sozialdaten zu verifizieren. Dieses wird bislang nicht durchgeführt, was problematisch ist, da zukünftig sensible Daten auf der eGK gespeichert werden sollen", heißt es in dem Gutachten.

Die Ärzte-Vereinigung sieht die gesetzlichen Vorgaben als nicht erfüllt an. Im Klartext heißt das: Die Karten sind ungültig und müssten eingezogen oder nachgerüstet werden. Das Bundesgesundheitsministerium unterstützt die Krankenkassen. Ein Sprecher des Gesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU) bezog zu diesem Thema Stellung: „Es ist unbestritten, dass die richtige Zuordnung der Daten der Gesundheitskarte zum Karteninhaber gewährleistet sein muss. Dafür ist neben weiteren Maßnahmen auch eine Identifizierung des Versicherten erforderlich, die jedoch nicht zum Zeitpunkt der Lichtbildübermittlung durchzuführen ist.“

Nun stellt sich die Frage, wann die besagte Überprüfung durchgeführt wird. Einen Termin wollte oder konnte das Ministerium noch nicht nennen. Fakt ist: Die neue elektronische Gesundheitskarte wird nicht – wie eigentlich angestrebt – einen ähnlich hohen Status wie der Personalausweis erhalten.

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