Krankenversicherung – Probleme beim Versicherungswechsel thinkstockphotos.com

Krankenversicherung – Probleme beim Versicherungswechsel

In Deutschland besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung. Dabei können die  Bürger wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Ein Wechsel zwischen beiden Systemen ist mit Komplikationen verbunden oder gar überhaupt nicht möglich.

Mit dem „frei“ in Versicherungsfreiheit ist das so eine Sache: Nur bestimmte Bevölkerungsgruppen dürfen sich privat versichern, unter anderem wer jährlich mindestens 53.550€ verdient. (Link: Wer darf sich wie versichern?) Schon allein dadurch ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) nicht einfach so möglich. Wer diese Verdienstgrenze aber erreicht, erhält automatisch den Status der Versicherungsfreiheit und kann in die private Krankenversicherung wechseln. Auch, wenn viele gesetzliche Krankenkassen (GKV) sich dagegen wehren und versuchen, einen Wechsel zu verhindern. Andersrum ist ein Wechsel nur in Ausnahmefällen möglich. Und das hat Folgen.

Wer sich einmal aus dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenkassen verabschiedet hat, kommt so leicht auch nicht mehr hinein. Vor allem ältere Menschen haben hier Probleme, ab 55 Jahren ist ein Wechsel fast unmöglich. Gerade Rentner trifft diese Regelung hart. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge prozentual am Einkommen berechnet werden, bleiben die Beiträge der privaten Krankenkasse bestehen. Das heißt im Klartext: Man verdient in der Rente zwar weniger, muss aber trotzdem hohe Beiträge zahlen. Beitragserhöhungen können noch dazu kommen. Tipp: Fragen Sie nach günstigeren Tarifen bei Ihrer privaten Krankenversicherung. Häufig gibt es die gleiche Leistung zu einem geringeren Preis.

So kann man wechseln

Angestellte, die sich einmal privat versichert haben und nicht für mindestens 12 Monate unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, kommen ebenfalls nicht mehr aus der privaten Versicherung raus. Ausnahmen sind Arbeitslosigkeit, wenn man als Freiberufler in eine Festanstellung wechselt oder ein Jahr lang unter 53.550€ verdient (Stand: 2014). Dann rutscht man automatisch in die GKV.

Für über 55-Jährige gibt es nur dann die Möglichkeit von einer PKV zur GKV zu wechseln, wenn sie weniger als 375 Euro verdienen und mit einem gesetzlich Versicherten verheiratet sind. Dann kann man über die Familienversicherung mitversichert werden. Bezieht man als Privatversicherter aber eine gesetzliche Rente, ist man gänzlich ausgeschlossen.

Kinder, die während ihrer Ausbildung in der privaten Krankenversicherung der Eltern mitversichert waren, fallen ebenfalls in die gesetzliche Krankenkasse, wenn sie ihren ersten Job antreten.

Gerade dem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung hat der Gesetzgeber enge Grenzen gesetzt. Aber warum ist dem so? Mit solch strikten Regelungen soll verhindert werden, dass Versicherte in ihren jungen, vermeintlich gesünderen Lebensjahren die günstigen Tarife und Vorzüge der privaten Krankenversicherung ausnutzen und im Alter, wenn vermeintlich größere Kosten anfallen und das eigene Einkommen sinkt, in die gesetzlichen Kassen wechseln. Das Solidarprinzip der Kassen könnte so nicht aufrechterhalten werden.