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Krankenversicherung – wer darf sich wie versichern?

Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Im Grunde gibt es zwei Arten sich zu versichern: privat und gesetzlich. Aber nicht jeder hat die freie Wahl. Um sich privat versichern zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Private Krankenversicherung

Es gibt vier Bevölkerungsgruppen, die sich privat versichern dürfen. Diese sind:
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungsgrenze – diese liegt für 2014 bei 53.550€ p.a.
  • Personen ohne eigenes Einkommen oder einem Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro/Monat. Dazu zählen beispielsweise Kinder, Hausfrauen und Hausmänner.

Die Versicherungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Bei dieser Summe zählen alle Einkünfte zusammen, also auch beispielsweise ein 13. Monatsgehalt oder anderweitige Sonderzahlungen. Wer über diesen Betrag kommt, ist versicherungsfrei und kann somit eine private Krankenversicherung abschließen.

Auch Studenten können sich privat versichern, müssen sich dazu allerdings von der gesetzlichen Versicherungspflicht für die Dauer des Studiums befreien lassen. In der Regel nach 14 Fachsemestern oder dem 30. Lebensjahr ist ein Student versicherungsfrei und kann sich ohne Befreiung privat versichern. Alle Personen, die nicht den oben genannten Gruppen zugeordnet werden können, müssen sich gesetzlich versichern.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Höhe der Beiträge ist bei der gesetzlichen Krankenkasse gesetzlich geregelt. Sie liegt derzeit bei 15,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen plus eventueller Zusatzbeiträge, die von der Kasse unter Umständen erhoben werden können. Mit diesen Beiträgen ist eine Krankenversorgung gewährleistet, die, wie es in §12 Abs.1 des Sozialgesetzbuches V heißt, „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Getragen werden die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam. (Vgl. LINK: So finanziert sich eine gesetzliche Krankenversicherung)

Bei einer privaten Krankenkasse gilt in Bezug auf die Beiträge: Es gibt keine Grenzen. Im Grunde kann man alle Leistungen versichern lassen. Je mehr Versicherungsschutz gewünscht wird, desto höher ist der Beitrag.

Wichtig zu wissen: Im Alter, wenn das Einkommen sinkt und man nur noch die Rente „verdient“, bleiben die Beiträge einer privaten Krankenversicherung auf dem hohen Niveau. Die Zahlungen an die gesetzliche Krankenkasse werden an das niedrigere Einkommen angepasst. Um einen großen Ansturm von älteren Privatversicherten in die gesetzlichen Versicherungen zu verhindern, ist ein Wechsel von Privat zu Gesetzlich nur sehr schwer bis gar nicht möglich.

Private Zusatzversicherungen

Gesetzlich Versicherte können, um das Leistungsspektrum der Krankenkasse zu erhöhen, private Zusatzversicherungen abschließen. Für Zähne, Brille, Kontaktlinsen, Besuche beim Heilpraktiker oder gewünschte Chefarztbehandlung können solche Zusatzversicherungen sinnvoll sein. Wichtig: Die Versicherung muss nicht sofort nach Abschluss zahlen. Je nach Leistung kann es drei bis acht Monate dauern, bis die Versicherung zu einer Zahlung bereit ist. Stichtag, ab dem gerechnet wird, ist der Tag der Diagnosestellung durch den Arzt.